|
Linktexte sind i.d.R. unterstrichen und viele
Bilder mit Links verknüpft: anklicken
T G T I N G
Genossenschaft
Glaubensgemeinschaft
Gesellschaft
Zusammenhänge
Unternehmercoaching
News
Impressum
Disclaimer



Bild anklicken für weitere Details
Aufgaben & Funktion
Aufgaben & Struktur
das Thing
Staat & Gesellschaft
Glaube & Gesellschaft
Asgard
Heimatland
Historie
Neuigkeiten
Verwaltung
| |
Der Thing / Ting:
Als Thing / Ting ( historisch: Thing, germanisch,
altnordisch und
neuisländisch: Þing,
interskandinavisch: Ting) wurden Volks- und
Gerichtsversammlungen nach dem alten
germanischen
Recht bezeichnet.
Der Ort oder Platz, an dem eine solche Versammlung abgehalten wurde, heißt
Thingplatz
oder Thingstätte und lag häufig etwas erhöht oder unter einem Baum (Gerichtslinde),
jedoch immer unter freiem Himmel.
Zweck:
Versammlungen zur politischen Meinungsfindung und zur Rechtsprechung
Allgemein waren zu der Versammlung alle Freien eines bestimmten Gebietes
verpflichtet
Unser Ziel:
alle Menschen begegnen sich als Gleichwertige auf einer Augenhöhe und
beratschlagen eine Lösung, welche jeder mittragen kann. Derlei findet sich auch
im Prinzip der Genossenschaft: hier hat jeder in der Voll-/Generalversammlung
nur 1 Stimme und die Gemeinschaft bestimmt die Geschicke des Unternehmens,
welches den Zweck der gemeinsame Selbsthilfe in Selbstverantwortung
verfolgt.
- bitte grafische Schrift anklicken
Das Wort Thing bedeutet seit ältester Zeit "Volks- und Gerichtsversammlung".
So heißt das dänische Parlament
Folketing,
die Volksvertretungen in Island
Althing,
auf den Färöern
Løgting
und in Norwegen
Storting.
In Schweden heißt das Parlament zwar Riksdag, aber die
Provinziallandtage
Landsting.
Auch im Rechtsbereich kommt das Wort Ting noch vor. Ordentliche
Gerichte erster Instanz heißen in Schweden
Tingsrätt. Des Weiteren heißen Gerichtsgebäude in Norwegen heute
noch Tinghus.
- All unser Engagement führen wir auf der
Naturrecht, die Basis jeglicher (Rechts-)Ordnung zurück.
...
-
...
|