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Der Thing / Ting:
Als Thing / Ting ( historisch: Thing, germanisch, altnordisch und neuisländisch: Þing, interskandinavisch: Ting) wurden Volks- und Gerichtsversammlungen nach dem alten germanischen Recht bezeichnet.
Der Ort oder Platz, an dem eine solche Versammlung abgehalten wurde, heißt Thingplatz oder Thingstätte und lag häufig etwas erhöht oder unter einem Baum (Gerichtslinde), jedoch immer unter freiem Himmel.

Zweck:
Versammlungen zur politischen Meinungsfindung und zur Rechtsprechung
Allgemein waren zu der Versammlung alle Freien eines bestimmten Gebietes verpflichtet

Unser Ziel:
alle Menschen begegnen sich als Gleichwertige auf einer Augenhöhe und beratschlagen eine Lösung, welche jeder mittragen kann. Derlei findet sich auch im Prinzip der Genossenschaft: hier hat jeder in der Voll-/Generalversammlung nur 1 Stimme und die Gemeinschaft bestimmt die Geschicke des Unternehmens, welches den Zweck der gemeinsame Selbsthilfe in Selbstverantwortung verfolgt.

             
bitte grafische Schrift anklicken

Das Wort Thing bedeutet seit ältester Zeit "Volks- und Gerichtsversammlung".
So heißt das dänische Parlament Folketing, die Volksvertretungen in Island Althing, auf den Färöern Løgting und in Norwegen Storting. In Schweden heißt das Parlament zwar Riksdag, aber die Provinziallandtage Landsting. Auch im Rechtsbereich kommt das Wort Ting noch vor. Ordentliche Gerichte erster Instanz heißen in Schweden Tingsrätt. Des Weiteren heißen Gerichtsgebäude in Norwegen heute noch Tinghus.
 
All unser Engagement führen wir auf der Naturrecht, die Basis jeglicher (Rechts-)Ordnung zurück.
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